Mit der Frage wann ein Flug zu Ende ist, beschäftigt sich derzeit der EuGH aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Landesgerichts Salzburg. Ein österreichischer Passagier fordert von Germanwings eine Entschädigungsleistung gemäß der Fluggastrechte-Verordnung (VO 261/2004/EG) in Höhe von EUR 250, da sein Flug um zwei Stunden verspätet war. Das Spannende am vorliegenden Fall ist jedoch, dass das Flugzeug zwar innerhalb von zwei Stunden am Zielflughafen aufsetzte, der Passagier allerdings erst nach Ablauf der zwei Stunden aussteigen konnte.
Doch woraus errechnet sich jetzt die Verspätung? Aus dem Zeitpunkt des Aufsetzen des Flugzeuges („Touchdown“) am Flughafen Köln/Bonn oder nach dem Erreichen der Parkposition, Anlegen der Bremsklötze und Aussteigen des Passagiers („In-Block-Zeit“)? Nach ersterem wäre die 2-Stunden-Frist noch nicht erreicht, beim Anlegen der Bremsklötze, fünf Minuten später, wäre diese hingegen überschritten. Die Verordnung liefert keine Definition für die Berechnung, sondern spricht generell nur von der „Ankunftszeit“. Damit sind grundsätzlich alle Varianten denkbar.
Die Brisanz des Urteils ist offensichtlich: Je nachdem, wie der EuGH entscheidet, müssten Fluglinien künftig auch noch die Zeit bis zum Erreichen der Parkposition – die noch weniger von diesen kontrollierbar ist, als die Abflugzeit – für die Verspätungsfristen einberechnen. Die europäische Luftfahrtbranche erwartet die Entscheidung daher verständlicherweise mit Spannung. Die entsprechende Sitzung des EuGH ist für den 4. September angesetzt. LawAir wird weiter berichten.
Weiterführende Links:
Wann ist ein Flug zu Ende?, Wirtschaftsblatt vom 10.07.2014 (Link)
Flug verspätet: EuGH prüft brisante Klage eines Passagiers, Der Standard vom 11.07.2014 (Link)