Deutsches Luftfahrtbundesamt kündigt wegen Etihad-Beteiligung Entzug von Air Berlin-Flugrechten an

Ein weiterer Paukenschlag im Streit um Drittstaatsbeteiligungen an europäischen Luftfahrtunternehmen: Das Verkehrsminister Dobrindt (CSU) unterstehende deutsche Luftfahrtbundesamt (LBA) teilte laut Unternehmenskreisen bereits im August Etihad Airways mit, dass mehr als 30 Flugverbindungen, die Etihad im Codesharing mit Air Berlin anbietet, mit dem Winterflugplan nicht mehr genehmigt werden könnten. Früher erteilte Genehmigungen seien zu Unrecht erteilt worden.

Damit folgt die deutsche Behörde offensichtlich ähnlichen Bedenken, wie sie auch die Schweizer Luftfahrtbehörde im Zusammenhang mit der Beteiligung von Etihad an Darwin Airline geäußert und hier Sanktionen angedroht hat (LawAir berichtete).

Sollte das LBA tatsächlich mit dieser Ankündigung Ernst machen, wären die Expansionspläne der Golf-Airline (aber grundsätzlich auch sämtlicher anderer Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen, die Beteiligungen an europäischen Carriern halten) massiv gefährdet. Neben weiteren Beteiligungen von Etihad wie an Virgin Australia, könnte beispielsweise auch die 49%-Beteiligung von Delta an Virgin Atlantic betroffen sein. Darüber hinaus wären in Konsequenz natürlich auch Einschränkungen von Flugrechten der 100%-Air Berlin-Tochter FlyNiki denkbar, welche wiederum auf den österreichischen Luftfahrtsektor Auswirkungen hätte.

Einer ersten Reaktion von Etihad zufolge, rechne diese nicht mit einem Entzug der Flugrechte, da die gemeinsamen „Codesharing“-Flüge durch das Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten gedeckt seien. Darüber hinaus soll es aber auch schon einen Plan B geben: So soll Alitalia (an der Etihad vor Kurzem 49% übernommen hat, was jedoch noch durch die EU-Kommission genehmigt werden muss) bei Air Berlin einsteigen, was dem LBA die Handlungsmöglichkeiten nehmen würde, da Streckenverbote nur gegen außereuropäische Fluglinien verhängt werden können.

Tatsache ist, dass insbesondere nationale Luftfahrtbehörden in letzter Zeit wesentlich sensibler hinsichtlich der Beteiligungen Nicht-Europäischer Carrier an EU-Fluglinien zu sein scheinen, während auch die EU-Kommission derzeit die Ownership-Clause in bestehenden luftfahrtrechtlichen EU-Verordnungen evaluiert. Denn auch wenn an EU-Carriern keine Mehrheiten gehalten werden, besteht insbesondere aufgrund von Managementverträgen bei mehreren Kooperationen der Verdacht, dass diese durch den außereuropäischen Gesellschafter faktisch beherrscht werden. Die weitere Entwicklung bleibt mit Spannung zu erwarten.

Weiterführende Links:
Air Berlin rechnet nicht mit Entzug von Flugrechten bei Partner Etihad, dpa-AFX-Meldung auf finanzen.net vom 30. September 2014 (Link)
„Codesharing“-Flüge: Air Berlin bangt um gemeinsame Flüge mit Etihad, Handelsblatt vom 30. September 2014 (Link)
Air Berlin gerät unter Druck: Luftfahrtbundesamt will Etihad Flugrechte entziehen, Handelsblatt vom 29. September 2014 (Link)
Frommberg, Laura, Verliert Etihad wichtige Flugrechte?, aeroTELEGRAPH vom 29. September 2014 (Link)

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About Author: Martin Klemm

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