Wie schon der Generalanwalt in seinem Schlussvortrag bejaht nun auch der EuGH mit seinem gestrigen Urteil die Nachwirkung des gekündigten AUA-Kollektivvertrages trotz des Betriebsübergangs auf Tyrolean. Damit sind die erfolgreichen Sanierungsmaßnahmen der letzten Jahre aufs Neue gefährdet. Zwar besteht noch die Möglichkeit, dass der OGH auf Basis des EuGH-Entscheid noch zu dem Ergebnis kommt, dass der Tyrolean-KV im vorliegenden Fall – auch für das übergegangene Personal – weiterwirkt, die Prozesssituation der AUA hat sich jedoch jedenfalls durch diese Entscheidung verschlechtert.
Eine ausführliche Analyse erhalten Sie im Laufe der Woche auf LawAir.
Weiterführende Links:
Fritz, Günter, Die AUA gerät wieder enorm unter Druck, Wirtschaftsblatt vom 12. September 2014 (Link)
Niederlage für AUA-Management: Auch EuGh gibt Belegschaft Recht, Austrian Wings vom 11. September 2014 (Link)
Metzenbauer, Martin, Albrecht bastelt nun doch an „Plan B“, Austrian Aviation Net vom 12. September 2014 (Link)