Wie Air Berlin-Chef Wolfgang Prock-Schauer am Freitag bekannt gab, untersagte das deutsche Luftfahrtbundesamt (LBA) Air Berlin für den kommenden Winterflugplan insgesamt 34 Flugverbindungen, welche diese bisher im Code Sharing mit Etihad anbot. Nach Ansicht des LBA seien die betroffenen Flüge, die Etihad auch als eigenes Streckennetz vermarktet, nicht vom Luftverkehrsabkommen zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Deutschland gedeckt und daher nicht genehmigungsfähig. Nähere Details über die Begründung der Ablehnung sind noch nicht bekannt.
Damit macht das LBA ihre Ankündigung von August war (LawAir berichtete), was einen schweren Schlag für den deutschen Carrier darstellt, da davon sehr viele hohe Umsatz bringende Strecken betroffen sind und dadurch die derzeit erfolgenden Sanierungsbemühungen von Air Berlin zusätzlich beeinträchtigt werden. Insgesamt 46.000 Buchungen seien von dem Entscheid betroffen, der mit Ende Oktober wirksam werden soll; die Fluggäste werden laut Air Berlin jedoch dennoch befördert.
Air Berlin kündigte an, alle rechtlichen Schritte gegen den Bescheid des LBAs zu ergreifen. Sollte dieser jedoch halten, wären allein am Drehkreuz Berlin 20 Verbindungen ins europäische Ausland betroffen. Die finanziellen Einbußen wären für das deutsche Luftfahrtunternehmen zweifellos verheerend. Der Gesamtumsatz von Air Berlin mit Codeshare-Flügen (mit sämtlichen Partnern) soll sich auf 100 Millionen Euro belaufen. Im Vorjahr schrieb Air Berlin 316 Millionen Euro Verlust und wies ein negatives Eigenkapital von 186 Millionen Euro auf.
Das LBA genehmigte die betroffenen Verbindungen in den letzten drei Jahren insgesamt sechs Mal im Rahmen der Sommer- und Winterflugpläne. LawAir wird Näheres berichten, sobald Details über den Entscheid des LBAs bekannt sind.
Weiterführende Links:
Air Berlin darf nicht mit Etihad fliegen, Die Presse (Printausgabe) vom 11. Oktober 2014 (Link)
Hofmann, Kurt, German authorities: Airberlin, Etihad must cut codeshare routes, ATW vom 10. Oktober 2014 (Link)