In der gestrigen Ministerratssitzung wurde die Regierungsvorlage für das „Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte“ (41/ME XXV. GP) beschlossen. Schon ab Sommer soll Konsumenten damit die neue Schlichtungsstelle, welche bei der Schienen-Control GmbH eingerichtet wird, zur Verfügung stehen.
Neben einer Vereinheitlichung bzw Vereinfachung der bereits verfügbaren Schlichtungsverfahren im Bereich Fluggastrechte (derzeit besteht hier eine Schlichtungsstelle beim bmvit gemäß § 139a LFG) und Schienenverkehr soll nunmehr eine zentrale Anlaufstelle für Konsumentenbeschwerden, die auch Bus- und Schiffsverkehr umfasst, geschaffen werden. Die Anrufung der Agentur ist freiwillig und bringt den Vorteil für Passagiere bzw Fahrgäste, dass diese im Verfahren grundsätzlich kein Kostenrisiko trifft. Der Rechtszug an ordentliche Gerichte steht aber – entweder ohne Schlichtungsverfahren oder nach einem Scheitern desselben – nach wie vor zur Verfügung. Das bmvit erwartet 3000 Beschwerdefälle pro Jahr und jährliche Gesamtkosten von 586.000, welche zu 60% vom Bund und 40% von den Fahrgastunternehmen getragen werden.
Mit der Einrichtung der Agentur setzt die Republik Österreich insbesondere die Vorgaben aufgrund der bestehenden EU-Verordnung zu Passagier- bzw Fahrgastrechten um. Da bis dato noch keine Durchsetzungsstelle für Beschwerden im Kraftfahrlinien und Schifffahrtsbereich bestand, wurden von der Europäischen Kommission bereits Vertragsverletzungsverfahren initiiert. Die Gesetzesvorlage wird nunmehr im Parlament behandelt.
Weiterführende Links:
Neue Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte im Ministerrat beschlossen, Pressemeldung des bmvit vom 27. Jänner 2015 (Link)