Heute, Freitag, erließ die AustroControl die Betriebstüchtigkeitsanweisung (BTA) Nr 004 und verpflichtete damit mit sofortiger Wirkung sämtliche Betreiber österreichischer Fluglinien, künftig sicherzustellen, dass sich während des gesamten Fluges mindestens zwei Besatzungsmitglieder im Cockpit aufhalten. Auch zahlreiche deutsche Carrier haben entsprechende Regelung erlassen (insbesondere die Lufthansa hat eine diesbezügliche Regelung eingeführt).
Als Reaktion auf den tragischen Absturz der Germanwings-Maschine auf Flug Nr 4U9525 am 25. März über Südfrankreich, welche zum Verlust aller 150 Insassen des Airbus A320 führte, haben sich bis auf weiteres beide Piloten ständig im Cockpit aufzuhalten bzw allenfalls durch ein Crewmitglied vertreten zu lassen.
Auch die europäische Flugsicherungsagentur EASA gab heute eine Empfehlung heraus, dass die Luftfahrtunternehmen künftig entsprechende Regelungen vorsehen, die die ständige Anwesenheit von zumindest zwei autorisierten Personen im Cockpit gewährleistet. Die BTA wurde von der AustroControl im Auftrag des Verkehrsministeriums erlassen.
Weltweit evaluieren die internationalen Flugsicherungen derzeit ihre diesbezüglichen Bestimmungen. Dabei stützen sich sämtliche Behörden jedoch nur auf den derzeit verfügbaren Informationsstand hinsichtlich der Ermittlungen im Hinblick auf den Absturz von 4U9525. Die Empfehlung der EASA weist selbst ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine temporäre Empfehlung handelt, welche vom Ausgang der Ermittlungen abhängt („Based on the information currently available following the accident of flight 4U9525, and pending the outcome of the technical investigation…„). Von zahlreichen Experten wird ja die derzeit vorherrschende Theorie, wonach der Co-Pilot den A320 des Lufthansa Low Cost Carriers absichtlich zum Absturz brachte, angezweifelt.
Die Empfehlung der Einführung einer Zwei-Personen-Regel bzw eines durchgehenden 4-Augen-Prinzips ist im Wesentlichen nicht neu und wurde schon von mehreren Seiten vorgeschlagen. Die Richtlinien der US-Luftfahrtbehörde FAA sahen schon bis dato vor, dass sich mindestens zwei Personen im Cockpit zu befinden haben. Sollten die weiteren Ermittlungen im Zusammenhang mit der Germanwings-Maschine den derzeitigen Verdacht jedoch belegen, ist davon auszugehen, dass derartige Regelungen weltweit Vorschrift werden.
Weiterführende Links:
Nach Absturz: Fluglinien setzen auf Vier-Augen-Prinzip im Cockpit, Die Presse vom 27. März 2015 (Link)
BTA Nr 004 der AustroControl (Link)
Pressemeldung der EASA vom 27. März 2015 (Link)
EASA Safety Information Bulletin vom 27. März 2015 (Link)
Moores, Victoria, Lufthansa creates group safety pilot role after Germanwings crash, ATW vom 27. März 2015 (Link)