Anstatt die bestehenden Wettbewerbsvorteile der österreichischen Luftfahrt im Zuge der Steuerreform zu reduzieren – die diesbezüglich schon seit ihrer Einführung geforderte Abschaffung der Ticketsteuer und die mit einer solchen verbundenen positiven Effekte auf die österreichische Wirtschaft brauchen hier nicht wiederholt zu werden – wird im Zuge der Steuerreform die bestehende Umsatzsteuer auf Flugtickets auf 13 % erhöht. Dies gilt jedoch nur für Inlandsflüge, was zur Folge hat, dass genau ein Luftfahrtunternehmen von dieser Maßnahme betroffen ist: Austrian Airlines.
Von Seiten der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) wird diese Maßnahme zurecht heftig kritisiert und durch Obmann Christian Domany auf eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber Bus und Bahnverkehr hingewiesen.
Auf noch mehr Unverständnis stößt diese Maßnahme unter Berücksichtigung der Tatsache, dass derzeit insbesondere die Länder bemüht sind, die österreichischen Regionalflughäfen profitabel und wirtschaftlich zu machen bzw zu halten. Durch die Schlechterstellung von Inlandsflügen werden diese freilich zusätzlich belastet, da inländische Transfers mit dem Flugzeug weiter verteuert und damit unattraktiver gemacht werden. Wie die Umsatzsteuererhöhung in dieses Ziel passen soll, ist nicht erkennbar.
Auch wenn die Auswirkungen der Erhöhung sich wohl in Grenzen halten werden, ist es unverständlich, warum hier wieder der Standort Österreich gerade im Bereich der Luftfahrt zusätzlich belastet wird, insbesondere wenn klar ist, dass diese Maßnahme ausschließlich die AUA treffen wird.
Weiterführende Links:
Steuerreform: Mehrwertsteuer auf Inlandsflüge steigt auf 13 Prozent, Wirtschaftsblatt vom 17. März 2015 (Link)