In einer Grundsatzentscheidung hat das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in zwei Revisionsverfahren die Klagen mehrerer Fluggesellschaften gegen die Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF) abgewiesen.
In einer Grundsatzentscheidung hat das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in zwei Revisionsverfahren die Klagen mehrerer Fluggesellschaften gegen die Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF) abgewiesen.