Kein Schadenersatzanspruch für Streik-Aufruf durch Fluglotsen-Gewerkschaft

In einer Grundsatzentscheidung hat das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in zwei Revisionsverfahren die Klagen mehrerer Fluggesellschaften gegen die Gewerkschaft der Fluglotsen (GdF) abgewiesen. Air Berlin, Germanwings, Lufthansa, Ryanair und TuiFly hatten die Arbeitnehmervertretung wegen ihres Aufrufs zum Streik und den damit verbundenen Flugausfällen auf ca 3,5 Millionen Euro Schadenersatz geklagt. Das BAG urteilte nun erstmals, dass Unternehmen, die nicht selbst bestreikt werden, keinen Schadenersatz für Streikfolgekosten verlangen können.

Konkret wurde die Klage auf Buchungsrückgänge und Flugausfälle, die sich einerseits aus dem Unterstützungstreit der GdF im Jahr 2009 am Flughafen Stuttgart sowie andererseits aus der Ankündigung bundesweiter Streiks im Jahr 2011 ergaben, gestützt. 36 Flüge fielen 2009 am Flughafen Stuttgart aus; 2011 blieb es bei der Ankündigung, welche aber ebenfalls zu Einbußen für die Fluggesellschaften führten.

Der Erste Senat des BAG urteilte nunmehr, dass sich der Streik nicht gegen die Fluggesellschaften selbst gerichtet habe, weshalb ein zielgerichteter Eingriff in den Gewerbebetrieb nicht vorläge. Aufgrund des kurzen Streikzeitraums von nur wenigen Stunden wurden auch keine Eigentumsrechte der Airlines verletzt. Ähnliches gelte für den entstandenen Schaden durch die Ankündigung eines Streiks. Die Bedeutung des vorliegenden Grundsatzurteils ist enorm, führen Streiks regelmäßig auch zur Beeinträchtigung Dritter, welchen aber laut dem BAG-Urteil grundsätzlich keine Schadenersatzansprüche zustehen. Die Urteilsbegründung des BAG wird noch ausgefertigt.

Zu einer ähnlichen Thematik ist noch ein weiteres Revisionsverfahren beim BAG anhängig, wobei hier noch kein Termin ausgeschrieben wurde: Eine weitere Klage mehrerer Fluggesellschaften – wobei jedoch auch die direkt betroffene Fraport selbst als Klägerin auftritt – auf Schadenersatz wegen einer Streikankündigung wurde von den Vorinstanzen ebenfalls abgewiesen und nunmehr dem Bundesarbeitsgericht vorgelegt.

Weiterführende Links:
Fluglinien scheitern mit Klagen gegen Fluglotsen, Reuters-Meldung vom 25. August 2015 (Link)
Fluglotsenstreik: Weißmantel verhindert Schadensersatzpflicht für GdF, Juve vom 26. August 2015 (Link)

 

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About Author: Martin Klemm

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