Mit einem weiteren Paukenschlag im turbulenten Bereich der Fluggastrechte urteilte der Europäische Gerichtshof am vergangenen Mittwoch, dass gemäß Montrealer Übereinkommen (MÜ) auch ein Arbeitgeber Schadenersatz von einer Fluglinie bei einer Flugverspätung seiner Mitarbeiter verlangen kann.