In eigener Sache dürfen wir auf den heutigen Beitrag von Dr. Martin Klemm in der Presse zur jüngst ergangenen Entscheidung des EuGH (C-429/14) hinweisen. Der EuGH sprach erstmals aus, dass auch Arbeitgeber auf Basis des Montrealer Übereinkommens den Schaden, der ihnen durch die Flugverspätung ihrer Mitarbeiter entsteht geltend machen können (LawAir berichtete).
Der Link zum Beitrag:
Klemm, Martin, Verspätungen werden für Fluglinien teurer, Die Presse vom 4. April 2016 (Link)