Am Donnerstag wurde im Rahmen der Beschlussfassung über ein umfassendes Datenschutzpaket auch die neue Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität vom Europäischen Parlament verabschiedet. Der Text wurde mit 461 Stimmen bei 179 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen angenommen.
Mit der PNR-TRL werden Fluggesellschaften verpflichtet, den Mitgliedstaaten der EU ihre Fluggastdatensätze zu überlassen. Dabei werden unter anderem persönliche Daten von Fluggästen wie Name, Kreditkartennummer und Essenswünsche in Zukunft auf Vorrat gespeichert. Einen automatischen Austausch aller Daten zwischen den EU-Staaten soll es aber nicht geben.
LawAir wird über die näheren Details berichten.
Weiterführende Links:
Pressemeldung des Europäischen Parlaments (Link)
EU-Parlament für Speicherung bei Fluggastdaten, Wirtschaftsblatt vom 14. April 2016 (Link)