Nach einer Prüfung des deutschen Luftfahrtbundesamt (LBA) und dem Mutterkonzern von Germanwings, der Deutschen Lufthansa AG, wurde heute, Donnerstag, bekanntgegeben, dass sämtliche vorgesehenen Verfahrenswege zur Erlangung der Fluglizenz für Andreas L. eingehalten wurden. Dies sei das Ergebnis eines mehrstündigen Gespräches zwischen dem Präsidenten des LBA, Jörg Mendel, und Lufthansa-Vorstandsvorsitzenden Carsten Spohr.
L. war der Co-Pilot des Germanwings-Flug 4U9525, der am 24. März in den französischen Alpen abgestürzt war. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen soll der Co-Pilot den Airbus A320 absichtlich zum Absturz gebracht haben, welcher zum Verlust aller 150 Insassen führte. Seit bekannt wurde, dass Andreas L. an Depressionen litt, weshalb er 2009 auch seine Pilotenausbildung unterbrach, wurde Kritik am derzeitigen Prozedere der Flugtauglichkeitserteilung bzw den laufenden Überprüfungen von Piloten laut. Nach Abklingen der schweren Depression im selben Jahr wurde Andreas L. noch 2009 ein Flugtauglichkeitszeugnis durch das Flugmedizinische Zentrum erteilt und dieses an die LBA übermittelt. Das Vorgehen der Lufthansa ist aus Sicht der Luftfahrtbehörde nicht zu beanstanden.
Relevant ist diese Frage insbesondere wegen der versicherungsrechtlichen Deckung der Ansprüche der Hinterbliebenen. Laut Allianz rechnet man derzeit mit Zahlungen im Bereich von USD 300 Millionen (EUR 279 Millionen). Spätestens mit der Stellungnahme des LBA sollte klargestellt sein, dass die Lufthansa das vorgeschriebene Prozedere eingehalten hat und kein Fehlverhalten des Luftfahrtunternehmens vorliegt.
Der tragische Unfall hat insbesondere bis zur endgültigen Klärung der Geschehnisse zur Einführung einer Zwei-Personen-Regel in Cockpits europäischer Fluglinien geführt (LawAir berichtete). Wahrscheinlich ist in diesem Zusammenhang auch eine Evaluierung der Vorschriften zur Erteilung der Flugtauglichkeit bzw die Einführung laufender Überprüfungen von aktiven Piloten. Ob solche den Absturz der Germanwings-Maschine hätte vermeiden können, wird jedoch von zahlreichen Stimmen bezweifelt.
Weiterführende Links:
Behörde: Keine Fehler der Lufthansa bei Germanwings-Crash, Wirtschaftsblatt vom 9. April 2015 (Link)