Wie erwartet (LawAir berichtete) wurde am 27. Mai 2015 nunmehr das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (BGBl I Nr 61/2015, PFAG) verlautbart. Gemäß § 11 PFAG werden bereits gemäß § 139a LFG beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie anhängige Beschwerden von der neu eingerichteten Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte weiter behandelt, sodass bereits laufende Verfahren übergeben werden.
Weiterführende Links:
PFAG in der kundgemachten Fassung (Link)