In eigener Sache dürfen wir auf den heutigen Beitrag von Dr. Martin Klemm in der Presse zur jüngst ergangenen Entscheidung des EuGH (C-429/14) hinweisen. Der EuGH sprach erstmals aus, dass auch Arbeitgeber auf Basis des Montrealer Übereinkommens den Schaden, der ihnen durch die Flugverspätung ihrer Mitarbeiter entsteht geltend machen können (LawAir berichtete).