Die Presse: Verspätungen werden für Fluglinien teurer 

In eigener Sache dürfen wir auf den heutigen Beitrag von Dr. Martin Klemm in der Presse zur jüngst ergangenen Entscheidung des EuGH (C-429/14) hinweisen. Der EuGH sprach erstmals aus, dass auch Arbeitgeber auf Basis des Montrealer Übereinkommens den Schaden, der ihnen durch die Flugverspätung ihrer Mitarbeiter entsteht geltend machen können (LawAir berichtete).

EuGH: Arbeitgeber erhält Schadenersatz bei Flugverspätung 

Mit einem weiteren Paukenschlag im turbulenten Bereich der Fluggastrechte urteilte der Europäische Gerichtshof am vergangenen Mittwoch, dass gemäß Montrealer Übereinkommen (MÜ) auch ein Arbeitgeber Schadenersatz von einer Fluglinie bei einer Flugverspätung seiner Mitarbeiter verlangen kann.

KURZMELDUNG: Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz (PFAG) verlautbart 

Wie erwartet (LawAir berichtete) wurde am 27. Mai 2015 nunmehr das Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (BGBl I Nr 61/2015, PFAG) verlautbart.

AK Oberösterreich droht mit Musterprozess bzgl Refundierungen bei Flugstornos 

Wird ein Flug von einem Passagier nicht angetreten, kann dieser zwar nicht den Ticketpreis, jedoch die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren zurückfordern. Laut AKOÖ wüssten dies  jedoch die meisten Passagiere nicht und würden Fluglinien nur selten unaufgefordert die zustehenden Beträge zurückzahlen. Insbesondere Lowcost-Carrier sollen hier aufgefallen sein.

Ministerratsbeschluss für neue Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte gefasst 

In der gestrigen Ministerratssitzung wurde die Regierungsvorlage für das „Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte“ (41/ME XXV. GP) beschlossen. Schon ab Sommer soll Konsumenten damit die neue Schlichtungsstelle, welche bei der Schienen-Control GmbH eingerichtet wird, zur Verfügung stehen.

EuGH: Zuschlag zum Flugpreis für aufgegebenes Gepäck zulässig 

Für aufgegebenes Gepäck darf von Fluglinien weiterhin ein zusätzliches Entgelt verlangt werden. Eine nationale (im vorliegenden Fall spanische) Regelung, nach der ein Luftfahrtunternehmen verpflichtet wird, aufgegebenes Gepäck ohne Zusatzkosten zu befördern, ist sohin im Hinblick auf die VO (EG) 1008/2008 unzulässig. So entschied der EuGH mit seinem Urteil vom 18. September 2014. 

EuGH legt Begriff „Ankunftszeit“ fest 

Der Begriff „Ankunftszeit“, welcher in der Fluggastrechte-Verordnung (VO 261/2004/EG) für die Berechnung des Ausmaßes der den Fluggästen entstandenen Verspätung verwendet wird, steht für jenen Zeitpunkt, „zu dem mindestens eine der Flugzeugtüren geöffnet wird, sofern den Fluggästen in diesem Moment das Verlassen des Flugzeugs gestattet ist„. Dies entschied der Europäische Gerichtshof

Flughafenbetreiber ist Erfüllungsgehilfe für Luftfahrtunternehmen 

Mit seiner gestern veröffentlichten Entscheidung wies der OGH die Klage einer 69-jährigen Frau gegen die Flughafen Wien AG (FWAG) ab, welche in der Abfertigungshalle auf Kot ausrutschte und sich dabei Knochenbrüche zuzog und verwies sie hinsichtlich der Haftung an die entsprechende Fluglinie.

Grundsatzentscheidung zur „Ankunft“ eines Flugzeuges von EuGH erwartet 

Mit der Frage wann ein Flug zu Ende ist, beschäftigt sich derzeit der EuGH aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Landesgerichts Salzburg. Ein österreichischer Passagier fordert von Germanwings eine Entschädigungsleistung gemäß der Fluggastrechte-Verordnung (VO 261/2004/EG) in Höhe von EUR 250, da sein Flug um zwei Stunden verspätet war.